Verjährung droht
Zum Ende des Jahres 2015 drohen eine Vielzahl von Forderungen zu verjähren. Die allgemeine 3-jährige Verjährungsfrist für Forderungen aus dem Jahr 2012 läuft am 31.12.2015 ab. Welche Möglichkeiten es gibt, die Verjährung zu unterbrechen, erläutern wir gerne in einem persönlichen Gespräch. Selbstverständlich werden wir auch gerne für Sie aktiv.