Zwangsvollstreckung z.B. durch
- Sachpfändungen durch Gerichtsvollzieher (ggf. mittels Durchsuchungsbeschluss)
- Pfändungen (Konto, Gehalt etc.)
- Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Zwangshypothek und -versteigerung)
- Eidesstattliche Versicherung (ggf. Erzwingung durch Haftbefehl)
Inkasso ausgeklagter Forderungen auf unser Kostenrisiko
Nach vorläufig erfolgloser Zwangsvollstreckung werden vollstreckbare Titel - auch über längere Zeiträume – überwacht und bearbeitet, wobei alle Erfolg versprechenden Schritte unternommen werden, um die Forderung zu realisieren.
Das Kostenrisiko tragen wir.
Titulierte Forderung